Die meisten Verwaltungen von Wohnungen verlangen eine Sicherheitsleistung in Form von 1 – 3 Monatsmieten auf einem Sperrkonto. Dies kann schnell einmal mehrere Tausend Franken sein, welche nicht mehr zur Verfügung stehen und somit gesperrt sind. Was also tun, wenn das Geld nicht vorhanden ist oder andersweitig gebraucht wird?

Schliesse eine Mietkaution ab

Es gibt diverse Anbieter von Mietkautionen. Sie unterscheiden sich aber vor allem in den Kosten und der Flexibilität. 

Vorteile 

  • Vermieter können die Mietkaution nicht einbehalten. 
  • Über das Geld für die Sicherheitsleistung kann weiterhin frei verfügt werden. 
  • Versicherung bürgt für die Sicherheitsleistung

Nachteile

  • Die Bürgschaft kann nur bei einer guten Bonität gemacht werden
  • Nur für Mietobjekte in der Schweiz und Fürstentum Lichtenstein gültig
  • wenn im ersten Jahr einen Wohnungswechsel gemacht wird verfällt die Prämie an die Versicherung. Ab dem zweiten Jahr wird diese anteilmässig zurückerstattet. 
  • Vermietung ist nicht mit jedem Anbieter einverstanden

Welche Laufzeit hat eine Mietkaution? 

  • Die Mietkaution wird mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Anschliessend verlängert sich diese automatisch wieder um ein Jahr. 

Wie kann ich diese wieder auflösen?

  • Die Mietkaution kann jederzeit wieder gekündigt werden. Im ersten Versicherungsjahr erhaltest du im Normalfall die nicht verbrauchte Prämie nicht zurück diese wird erst ab dem zweiten Jahr anteilmässig zurückerstattet. 

Welche Unterlagen muss ich einreichen, damit diese aufgelöst werden kann? 

  • Kündigungsbestätigung der Verwaltung
  • Originale Bürgschaftsurkunde
  • Bestätigung der Vermietung, dass keine Ansprüche gestellt werden

Was passiert bei einem Umzug mit der Mietkaution? 

  • Bei einem Umzug in eine neue Wohnung muss die Kaution wie oben beschrieben gekündigt werden. Anschliessend kann für die neue Wohnung eine neue Bürgschaft abgeschlossend werden.