Die Selbstvorsorge ist eine gute Möglichkeit sein persönliches Alterskapital Steueroptimiert anzusparen. Hier können zusätzlich die Riskien Invalidität und Tod abgesichert werden.
Säule 3a gebundene Vorsorge
Diese Form der Vorsorge darf nur von erwerbstätigen gemacht werden. Es gelten Maximalbeträge welche nicht überschritten werden dürfen.
- Angestellte mit BVG 6`883.-
- Selbständige ohne BVG 34`416.- ( max. 20% vom Nettoeinkommen)
Steuerersparnis
Die einbezahlten Vorsorgebeiträge können jährlich vom Einkommen abgezogen werden. Dadurch verringert sich das steuerbare Einkommen wie folgt:
Beispiel:
Einbezahlter Betrag im 2021 ins 3a CHF 3600.-
Steuerersparnis je nach Wohngemeinde 720 – 900.-
Die verschiedenen Anlageformen
Klassische Vorsorge
Die klassische Vorsorge gewährt während der ganzen Laufzeit einen fixen technischen Zinssatz. Durch die garantierte Verzinsung kennst du das Ablaufkapital bereits bei Vertragsabschluss. Zusätzlich werden Überschüsse ausbezahlt welche aber nicht garantiert sind, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig sind.
Fondsgebunde Vorsorge
In dieser Vorsorgeform wird in verschiedene Aktien investiert, welche als Anbündelung Fonds genannt wird. Durch diese Anlageform ist eine höhere Rendite möglich. Leider ist auch ein Verlust möglich, da wie wir wissen Aktien eine Art Spekulation ist und bleibt.
Bei einigen Gesellschaften gibt es daher eine Mindestgarantie welche bei Vertragsabschluss gewährt wird. Somit bleibt die Renditemöglichkeit offen und der Verlust wird beschränkt.
Wann kann ich das 3a Kapital beziehen?
- Erwerb selbstbewohntes Eigenheim
- Amortisation der Hypotheke
- Selbständigkeit (Einzelfirma)
- Auswandern
- Pension (Frühestens mit 58 Jahren)
3b freie Vorsorge
Hier gelten keine gesetzlichen Vorschriften wer einzahlen darf und wer nicht.
Die freie Vorsorge kann mit einem Sparkonto verglichen werden. In folgenden Fällen wird ein 3b empfohlen:
- Hausfrau hat kein AHV Pflichtiges Einkommen und kann somit nicht ins 3a einzahlen.
- Indirekte Amortisation der Hypotheke und die Bank verlangt eine höhere Amortisation als den maximal Betrag von 6883.-.
- Kindersparplan um dem Göttikind / Enkelkind mit 18 Jahren ein Lebensstartkapital zu geben
- Personen mit einem sehr hohem Einkommen
Auch im 3b kann zwischen den oben aufgeführten klassischen und fondsgebundenen Anlageformen ausgewählt werden.
Bank VS Versicherung
Es gelten die gleichen gesetzlichen Bedingungen für die Banken sowie für die Versicherungen. Und doch gibt es grosse Unterschiede zwischen den beiden.
Bank
Vorteil
- Keinen Sparzwang (Konto)
- Einbezahltes Geld = Rückkauswert bei der klassischen Variante
Nachteil
- Keine Versicherungsleistungen
- Keine Ablaufgarantie
- Einlageschutz bis CHF 100`000
Versicherung
Vorteil
- Versicherungsleistungen (Todesfallkapital, Erwerbsunfähigkeitsrente und Prämienbefreiung)
- Ablaufgarantie
- Ablaufgarantie muss ab dem 1.Tag hinterlegt werden
Nachteil
- Sparzwang (Vertrag)
- Einbezahltes Geld ist am Anfang des Vertrages tiefer als der Rückkaufswert (Nicht amortisierte Abschlusskosten und die Versicherungsleistungen)
Erwerbsunfähigkeitsrente
Die Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt zusätzliche finanzieller Schutz bei einem Unfall und bei Krankheit. Dieser Schutz wird als Ergänzung zur UVG, KTG und der IV gewährt.
Personen im Angestelltenverhältnismit einem Einkommen unter CHF 148`200
Unfall
Bei einem Unfall sind Sie finanziell immer besser geschützt als bei einer Krankheit. Hier sprechen wir von 90% Ihres heutigem Einkommen IV + UVG = 90%.
Krankheit
Bei einer langfristigen Krankheit von mehr als 730 Tagen erhalten Sie +/- 50 – 60% Ihres heutigen Einkommen. Je nachdem wie viel Lohn Sie heute erhalten, werden Sie auf der Skala 44 der IV eingestuft. Die Minimale einfache Rente beträgt 14`340.- und geht bis zur Maximalen einfache Rente von 28`680.-. Zusätzlich wird die Invalidenrente der Pensionskasse ausbezahlt. Diese beiden Sozialversicherungen zusammen ergeben in den meisten Fällen 50- 60% von Ihrem heutigen Einkommen.
Damit Sie das Einkommen auch bei einer Krankheit sicherstellen können, haben Sie die Möglichkeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente abzuschliessend mit einer individuellen Ergänzung.
Todesfallkapital
Versichert ist das finanzielle Risiko eines Todesfalles der versicherten Person. Stirbt diese während der Laufzeit, erhalten die Begünstigten die versicherte Kapitalleistung. Je nach Vorsorgeform, Verwandtschaftsgrad und Steuergemeinde können noch Steuern fällig werden.
Gleichbleibende Versicherungssumme
Viele meiner Kunden wählen diese Form des Todesfallkapital, da sie Ihren Partner/in schützen möchten. Hiermit können Sie sicherstellen, dass bei Ihrem Ableben der Partner/in im gemeinsamen Haus bleiben kann und die Tragbarkeitsberechnung der Bank weiterhin gewährleistet ist.
Viele Geschäftskunden welche
Sinkende Versicherungssumme
Diese Form des Todefallkapital wählen meistens Familien welche das Risiko in den Jahren sehen in denen die Kinder in der Schule oder in der Ausbildung sind. Das Risiko wird mit jedem Altersjahr der Kinder kleiner.
Leibrente
Eine Leibrente ist eine gute Form für ein regelmässiges Einkommen. Sie funktioniert je nach Anwendungsart fast gleich wie eine Pensionskasse. Dafür muss anhand einer ratierlichen Prämie oder mittels Einmaleinlage einen Geldbetrag eingelegt werden. Anschliessend kann ein Verzehr des Betrages lebenslänglich oder auf bestimmte Jahre verteilt gemacht werden.
Für wen eignet sich eine solche Lösung?
- BVG Kapitalbezüger
- Grosses Vermögen vorhanden und kein BVG oder nur kleine Rente aus dem BVG
- Zusatzeinkommen sicherstellen
Welche Varianten gibt es?
- Lebenslängliche Rente
- Temporäre Rente
- Mit oder ohne Rückgewähr
- Auf ein oder zwei Leben
- Sofortbeginnend ( Einmaleinlage)
- Aufgeschobene Rente ( Einmaleinlage oder periodische Prämie möglich)
Steuern
- Rentenleistungen 40% Einkommenssteuern
- Todesfallkapital 40 % Einkommenssteuern 60% Erbschaftssteuern
- Rückkauf 40% Einkommenssteuern